Die Aufgaben der Regionalplanung
Im Regionalplan sind, für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren, die Ziele und Grundsätze zur räumlichen Weiterentwicklung der Region enthalten. Dabei geht es insbesondere um:
- die Ausweisung von Entwicklungsachsen
- die Festlegung der zentralen Orte
- die Siedlungsentwicklung
- die Freiraumsicherung
- die Rohstoffsicherung
- die Klimaschutzbezogenen Festlegungen
- die Verkehrsplanung
Der Regionalplan besteht aus einem Textteil, dessen Aussagen in zwei Karten, der Raumnutzungskarte (1:50.000) und der Strukturkarte (1:200.000), konkretisiert werden. Die Aufstellung, die Fortschreibungen und die Änderungen des Regionalplans werden von der Verwaltung des Regionalverbandes erarbeitet und im Planungsausschuss vorberaten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Nach Beratung und Beschluss der Verbandsgremien wird der Regionalplan als Satzung beschlossen. Grundsätze und Ziele, die im Regionalplan klassifiziert sind, werden vom Wirtschaftsministerium für verbindlich erklärt. Diese Ziele und Grundsätze sind bei allen Planungen zu beachten bzw. in die Abwägung miteinzubeziehen.
Der Regionalverband tritt auch bei der Umsetzung des Regionalplans aktiv in Erscheinung. Durch Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Gesprächsrunden bringt er seine Vorschläge in Politik und Wirtschaft ein. Mit Hilfe der neuen Form der Public-private-partnership arbeitet der Regionalverband auch mit externen Unternehmen und Institutionen zusammen.