Information zu den Teilplanfortschreibungen Windkraft und Freiflächenphotovoltaik
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg startete am 08.01.2024 die Beteiligungsverfahren zu den Regionalplanfortschreibungen, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ und Teilplan „Freiflächenphotovoltaik“. Um den Ausbau dieser regenerativen Energien erheblich zu befördern, haben der Bund und das Land Baden-Württemberg gesetzliche Mindestziele als Flächenvorgaben für die Windenergie und die Freiflächenphotovoltaik gefasst. Demnach müssen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen, dies sind rund 4.550 ha, und 0,2 % für Freiflächenphotovoltaik, was rund 500 ha entspricht, im Regionalplan verbindlich festgelegt werden.
Der Planentwurf für „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ sieht Gebiete für Festlegungen im Umfang von rund 6.000 ha für die regionalbedeutsame Windenergienutzung vor, was einem Anteil an der Regionsfläche von 2,3 % entspricht. Für die Freiflächenphotovoltaik enthält der Regionalplanentwurf Flächen von rund 670 ha. Dies entspricht rund 0,27 % der Regionsfläche.
Beide Planentwürfe sind abrufbar unter www.regionalverband-sbh.de.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Planentwürfe vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 vor Ort beim Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie in den Landratsämtern Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil und Tuttlingen ausgelegt. Bis zum 01.03.2024 konnte jedermann zu den Planentwürfen, deren Begründungen und dem Umweltbericht gegenüber dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg Stellung nehmen.
In diesem Video der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg wird der Weg von der Flächenreservierung zum Windpark erklärt:
Informationsveranstaltungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung
-Termine-
- jeweils ab 18:00 Uhr -
Präsenz-Termine
in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen
10. Januar 2024
17. Januar 2024
31. Januar 2024
07. Februar 2024
Online-Termin
24. Januar 2024