Rohstoffsicherung
Im Regionalplan sind gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 10 LplG „Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ und „Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen“ festzulegen. Dies erfolgt in Form von Vorranggebieten, in denen konkurrierende Nutzungen, die einen Abbau von oberflächennahen Rohstoffen verhindern oder erheblich erschweren würden, zu unterlassen sind.
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat mit Satzungsbeschluss vom 26. September 2008 den Teilplan „Rohstoffsicherung“ beschlossen. Der durch das Wirtschaftsministerium genehmigte Teilplan ist seit der öffentlichen Bekanntmachung am 15. Januar 2010 rechtsverbindlich.
Der Planungszeitraum für die o. g. Gebietskategorien beträgt in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ca. 15 Jahre. Demnach sind die regionalbedeutsamen Rohstoffvorkommen für insgesamt rund 30 Jahre gesichert.
Ziel der Planung ist es zum einen, im Sinne einer bedarfsgerechten und verbrauchernahen Versorgung die in der Region vorhandenen und nutzbaren Rohstoffvorkommen in Menge und Qualität zu sichern. Zum anderen geht es darum, den Abbau landschaftsschonend zu gestalten. Dazu sollen vorhandene Lagerstätten möglichst vollständig genutzt und anschließend landschaftsgerecht rekultiviert oder renaturiert werden. Die Erschließung neuer Vorkommen sollte grundsätzlich an bereits bestehende Abbaugebiete anschließen.
Bestandteil der Planbegründung ist ein Umweltbericht, der die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt gemäß der Strategischen Umweltprüfung nach Richtlinie 2001/42/EG behandelt.
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