Einzelhandelsgroßprojekte
Die Entwicklungen und Tendenzen im Einzelhandel gehen verstärkt in Richtung immer weniger, dafür aber deutlich größerer Betriebe, die sich in der Regel am Stadtrand „auf der grünen Wiese“ ansiedeln. Dies erfordert auch eine Reaktion von Seiten der Regionalplanung. Um die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten zu steuern und um somit unsere Innenstädte zu schützen, hat der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg die Regionalplanteilfortschreibung „Einzelhandelsgroßprojekte“ erarbeitet. Diese konkretisiert die bereits seit längerem geltenden Vorgaben des Landesentwicklungsplans 2002 und die Regelungen des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg 2001.
So enthält diese Teilfortschreibung als zentralen Bestandteil die gebietsscharfe Festlegung von Standorten für Einzelhandelsgroßprojekte in den einzelnen Städten und Gemeinden der Region.
Während das Konzentrationsgebot des Landesentwicklungsplans bereits besagt, dass sich Einzelhandelsgroßprojekte nur in den Ober-, Mittel- und Unterzentren ansiedeln dürfen, regelt der Regionalplan mittels der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, wo in diesen Orten großflächiger Einzelhandel stattfinden darf. Damit erfährt das Integrationsgebot des Landesentwicklungsplans eine präzise planerische Aussage. Mit der zusätzlichen selbstständigen regionalplanerischen Festlegung einer Agglomerationsregelung geht der Regionalplan auch noch ein Stück weiter als es die landesplanerischen Regelungen besagen. So lautet die Agglomerationsregelung, dass mehrere direkt nebeneinander liegende, für sich zwar jeweils kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, ebenfalls wie ein Einzelhandelsgroßprojekt zu behandeln sind, wenn die Summe dieser Betriebe die Grenze zur Großflächigkeit überschreitet.
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