1. Änderung des Regionalplans
Mit der 1. Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 „Änderung des Regionalen Grünzugs in Tuttlingen-Möhringen“ soll es der Stadt Tuttlingen ermöglicht werden, eine gewerbliche Baufläche von rund 17 ha neu auszuweisen. Da das Plangebiet in einem im Regionalplan 2003 festgelegten regionalen Grünzug gemäß Planziel 2.7.1 liegt, wurde zur Realisierung dieses Vorhabens eine Änderung des Regionalplans in Form der Reduzierung des Grünzugs in diesem Bereich notwendig. Als Kompensation wurde im Gegenzug an anderer Stelle im Regionalplan in räumlicher Nähe ein Grünzug neu festgelegt.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2017 die Satzung zur 1. Regionalplanänderung beschlossen. Nach der Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 15. Mai 2018 wurde die Regionalplanänderung mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung dieser Genehmigung am 29. Juni 2018 verbindlich.
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